Häufig gestellte Fragen zum Arbeiten im Ausland

Wie bewerbe ich mich für eine Stelle im Ausland?


Auf der internationalen World Vision Website (careers.wvi.org) finden Sie die aktuell ausgeschriebenen offenen Stellen. Wenn Sie eine Stelle gefunden haben, auf die Sie sich bewerben möchten, klicken Sie den Button „Apply for this job“. Dort können Sie einen persönlichen Bewerberzugang (Account) anlegen, den hinterlegten Fragebogen ausfüllen und sich bewerben. Weitere Bewerbungen sind anschließend einfach über Ihren Account möglich.

 


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um im Ausland für ein World Vision Büro zu arbeiten?


Bitte entnehmen Sie die genauen Anforderungen aus den Stellenausschreibungen auf careers.wvi.org. Hilfreich sind folgende Qualifikationen:

  • Mindestens zwei Jahre Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit, möglichst in einer Nichtregierungsorganisation (NRO)
  • Sehr gute mündliche und schriftliche Sprachkenntnisse in Englisch und wo erforderlich weitere Sprachkenntnisse in Französisch, Spanisch oder Portugiesisch
  • Projektgemäße Qualifikationen und Erfahrung (z.B.: Agrarwissenschaft, Wiederaufbau, Finanzen, Gesundheit, Informatik, Logistik, Projektleitung, Sozialarbeit, Wasserbau etc.) 
  • Kenntnis entsprechender Projektmanagementinstrumente

 

Wie gestalten sich die vertraglichen Rahmenbedingungen für internationale Angestellte?


Da unsere Projekte durch Spenden finanziert sind, sind die internationalen Verträge befristet mit einer Laufzeit zwischen sechs Monaten bis maximal zwei Jahren. Je nach Projektfinanzierung können Verträge verlängert werden.
Die Gehälter richten sich nach Einstufung der Position und sind angelehnt an das in der Branche international übliche Entlohnungsniveau. World Vision sichert seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch ein umfassendes Versicherungspaket ab. Dazu gehören beispielsweise eine Lebens- und Unfallversicherung. Im Rahmen der internationalen Anstellung anfallende Kosten werden nach den jeweils geltenden Richtlinien erstattet, z.B. durch Pauschalen für Unterkunft etc.

 

Können meine Ehepartnerin, mein Ehepartner und meine Kinder mitausreisen?


Ja, wenn das Land, in dem Sie arbeiten eine so genannte „family post“ ist. Das heißt, es gibt vor Ort Möglichkeiten, die Partnerin, den Partner oder die Kinder ebenfalls unterzubringen. Insbesondere für Kinder im Schulalter müssen entsprechend internationale Schulen erreichbar sein.



Wie bin ich dort untergebracht?


World Vision ist Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Haus oder einer Wohnung behilflich. Die Mietkosten werden bis auf einen Eigenanteil des Angestellten von World Vision übernommen. Es gibt jedoch auch Länder oder Projekte, insbesondere im Bereich der Katastrophenhilfe, wo Sie mit anderen zusammen in einer Gemeinschaftsunterkunft („Teamhouse“) untergebracht sind.



Kann ich auch Freiwilligeneinsätze oder Praktika im Ausland machen?


Nein. Da wir den Kindern, Spendern und Gebern gegenüber zu größtmöglicher Effizienz und Nachhaltigkeit der Projekte verpflichtet sind, beschäftigt World Vision in Auslandsprojekten hauptsächlich lokale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ausländische Fachkräfte werden nur dann gesucht, wenn entsprechendes Know-How vor Ort (noch) nicht vorhanden ist. Adressen für Freiwilligeneinsätze in anderen Institutionen finden Sie unter www.entwicklungsdienst.de und www.weltwaerts.de .